
Beratung und Vermittlung
Wir beraten Sie kostenfrei und neutral, helfen bei Antragsstellungen und informieren über verschiedene Möglichkeiten einer Unterstützung, sowie über die Leistungen der Pflegekasse. Das sind beispielsweise:
• 125€ Betreuungs- und Entlastungsleistung pro Monat (§45b SGB XI)
• bis zu 40 % Umwidmung der Pflegesachleistung pro Monat für Betreuung und Entlastung (§36 SGB XI)
• 1.612€ Verhinderungspflege pro Jahr, plus 50% des Budget der Kurzzeitpflege (806€, bei nicht Inanspruchnahme) (§39 SGB XI)
Wir nehmen uns Zeit für Sie und kommen - wenn gewünscht - auch gerne für ein Gespräch zu Ihnen nach Hause.
Wir beraten Sie kostenfrei und neutral, helfen bei Antragsstellungen und informieren über verschiedene Möglichkeiten einer Unterstützung, sowie über die Leistungen der Pflegekasse. Das sind beispielsweise:
• 125€ Betreuungs- und Entlastungsleistung pro Monat (§45b SGB XI)
• bis zu 40 % Umwidmung der Pflegesachleistung pro Monat für Betreuung und Entlastung (§36 SGB XI)
• 1.612€ Verhinderungspflege pro Jahr, plus 50% des Budget der Kurzzeitpflege (806€, bei nicht Inanspruchnahme) (§39 SGB XI)